Ab 1. Juli 2014 Warnwestenpflicht
Deutschland schließt sich dem Vorbild der meisten europäischen Nachbarländer an. Spätestens ab 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden.
Nach § 53a Abs. 2 STVZO sind davon alle Pkw, Lkw, Zugmaschinen und Omnibusse, nicht jedoch Motorräder betroffen.
Die Warnwesten müssen der europäischen Norm EN 471 entsprechen, d. h. fluoreszierend orange-rot, orange oder gelb sein und im unteren Bereich der Rück- und Vorderseite über zwei reflektierende Streifen verfügen.
Bisher gab es in Deutschland aufgrund berufsgenossenschaftlicher Vorschriften nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge eine Warnwestenpflicht (dazu zählen auch Dienstwagen).
Anders als bei privaten Fahrzeugen sind hier jedoch zwei Warnwesten vorgeschrieben, wenn die Fahrzeugbesetzung in der Regel aus zwei Personen besteht.
Eine Warnwestenpflicht besteht derzeit auch in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakei, Spanien und Ungarn.